Vertrag

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'''Definition:''' Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, welches durch eine übereinstimmende, bezugnehmende und freie Willenserklärung auf eine Rechtsfolge gerichtet ist.
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Entweder sind die Partien frei in der Gestaltung eines Vertrages oder es sind für bestimmte Verträge bestimmte Normen vorgeschrieben. Diese können zwingend oder nachgiebig vorgeschrieben sein.
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Die grundlegende Vertragsfreiheit begründet die Abschluss- und Gestaltungsfreiheit. Die Gestaltungsfreiheit kann durch gesetzliche, zwingende oder nachgiebige Verbote/Gebote ([[§ 134 BGB]]) bestimmter Normen oder durch die Sitten ([[§ 138 BGB]]) beschränkt sein.

Revision as of 16:29, 16 October 2006

Definition: Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, welches durch eine übereinstimmende, bezugnehmende und freie Willenserklärung auf eine Rechtsfolge gerichtet ist.

Die grundlegende Vertragsfreiheit begründet die Abschluss- und Gestaltungsfreiheit. Die Gestaltungsfreiheit kann durch gesetzliche, zwingende oder nachgiebige Verbote/Gebote (§ 134 BGB) bestimmter Normen oder durch die Sitten (§ 138 BGB) beschränkt sein.

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