Gerichtsbarkeit
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- | Unter dem Bundesarbeitsgericht steht das Landesarbeitsgericht und das Arbeitsgericht. | + | Unter dem Bundesarbeitsgericht (Erfurt) steht das Landesarbeitsgericht und das Arbeitsgericht. |
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- | Unter dem Bundessozialgericht steht das Landessozialgericht und das Sozialgericht. | + | Unter dem Bundessozialgericht (Kassel) steht das Landessozialgericht und das Sozialgericht. |
Revision as of 12:33, 10 October 2006
An höchster Stelle der Gerichtsbarkeit steht das Bundesverfassungsgericht und die Landesverfassungsgerichte (u.a. Dessau)
Art. 95 GG sieht vor, dass es 5 Gerichtsbarkeiten gibt.
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Die Ordenliche Gerichtsbarkeit gliedert sich in die Strafgerichtsbarkeit und in die Zivilgerichtsbarkeit. Unter dem Bundesgerichtshof (Karlsruhe) stehen das Oberlandesgericht, das Landgericht und das Amtsgericht.
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Unter dem Bundersverwaltungsgericht (Leipzig) steht das Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) und das Verwaltungsgericht.
Finanzgerichtsbarkeit
Unter dem Bundesfinanzhof (München) steht das Finanzgericht.
Arbeitsgerichtsbarkeit
Unter dem Bundesarbeitsgericht (Erfurt) steht das Landesarbeitsgericht und das Arbeitsgericht.
Sozialgerichtsbarkeit
Unter dem Bundessozialgericht (Kassel) steht das Landessozialgericht und das Sozialgericht.