Norm

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Untersatz: Verwirklicht der (konkrete) Sachverhalt den (abstakten) Tatbestand?
Untersatz: Verwirklicht der (konkrete) Sachverhalt den (abstakten) Tatbestand?
Schluss: Rechtsfolge
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Typen von Rechtsfolgen
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a)Berechtigung b) Verpflichtung c) Risikozuweisung
Rechtsnormen sind in der Regel mehrdeutig, d.h. eine bestimmte Lösung ist nicht notwendigerweise zwingend.
Rechtsnormen sind in der Regel mehrdeutig, d.h. eine bestimmte Lösung ist nicht notwendigerweise zwingend.

Revision as of 12:36, 27 September 2006


Eine Norm ist ein Prinzip, durch welches engegengesetzte Interessen abwägend bewertet werden können.

Eine Rechtnorm entspricht folgendem Schema: wenn Tatbestand dann Rechtsfolge

Rechtsnormen werden auf konkrete Sachverhalte subsumiert.

Eine Subsumtion enspricht folgendem Schema: Obersatz: Welche Rechtsnorm gilt? Untersatz: Verwirklicht der (konkrete) Sachverhalt den (abstakten) Tatbestand? Schluss: Rechtsfolge

Typen von Rechtsfolgen

a)Berechtigung b) Verpflichtung c) Risikozuweisung

Rechtsnormen sind in der Regel mehrdeutig, d.h. eine bestimmte Lösung ist nicht notwendigerweise zwingend.

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