§ 250 BGB

From Ius

Revision as of 20:45, 5 June 2007 by 141.48.182.182 (Talk)
(diff) ←Older revision | view current revision (diff) | Newer revision→ (diff)

Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung

Der Gläubiger kann dem Ersatzpflichtigen zur Herstellung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, dass er die Herstellung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach dem Ablauf der Frist kann der Gläubiger den Ersatz in Geld verlangen, wenn nicht die Herstellung rechtzeitig erfolgt; der Anspruch auf die Herstellung ist ausgeschlossen.


Personal tools