Ne bis in idem
From Ius
103 GG III
Schutzbereich
Dieses Grundrecht gewährleistet die Rechtskraft des Urteils, die Einmaligkeit der Strafverfolgung und die Rechtssicherheit.
„Dieselbe Tat“ meint einen einheitlichen Lebensvorgang.
Unschädlich ist das hinzutreten „neuer“ Umstände, wie beispielsweise der Tod des Unfallopfers nach dem Urteil.
Gemeint ist hier nur das allgemeine Strafrecht, da andere Strafbarkeiten andere Funktionen erfüllen. Es müssen aber die Strafen aufeinander angerechnet werden.
Eingriff
Strittig ist ob die Wiederaufnahme des Verfahrens zu Ungunsten des Angeklagten gemäß § 362 stopp gegen dieses Grundrecht verstößt. Hier müssen Rechtssicherheit und materielle Gerechtigkeit gegeneinander abgewogen werden.