Handlung
From Ius
Definition: Eine Handlung ist ein menschliches willensgetragenes Verhalten.
Abgrenzung
- Naturereignisse
- Handlungen juristischer Personen und Tieren
In diesen Fällen ist kein menschliches Handeln gegeben.
- Hypnose, Schlaf und Bewusstlosigkeit
- äußere Gewalt (vis absoluta)
(ggs.: willensbeugende Gewalt/vis compulsiva; Mobbing)
- Reflex, Schreckreaktion
(ggs.: beherrschbare Spontanreaktion, Affekt/Kurzschluss; Tätigkeit aus eingeübten Verhalten)
In diesen Fällen ist kein willensgetragenes Verhalten gegeben.