Objektive Zurechenbarkeit
From Ius
Definition: Objektiv zurechenbar ist ein Erfolg dann, wenn der Täter eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert hat.
Bei der Bewertung der Gefahr ist folgendes zu beachten:
a)Schutzzweck der Norm
b) Allgemeines Lebensrisiko & erlaubtes Risiko
c) freiverantwortliche Selbstschädigung/-gefährdung
d) eigenverantwortliches Dazwischentreten eines Dritten
e) Risikoverringerung
Bei der Bewertung des Erfolges ist zu beachten:
a) Atypischer Kausalverlauf
b) Pflichtwidrigkeitszusammenhang