Völkerstrafrecht

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Das Völkerstrafrecht wird vom IStGH in Den Haag auf Grundlage der Römischen Statute gesprochen, welche insbesondere Völkermod, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Agression als Tatbestände vorsehen. Verfolgt werden auch Staatsoberhäupter. Grundsätzlich gilt das prinzip der Komplementarität d.h. nationale Strafverfolgung genießt Vorrang. In Deutschland gilt das VStGB, welches sich an den Römischen Statuten orientiert aber auch darüber hinaus geht. Es gliedert sich in einen allgemeinen und besonderen Teil, und die Regeln des StGB AT gelten auch im VStGB.

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