Norm

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Eine Norm ist ein Prinzip, durch welches engegengesetzte Interessen abwägend bewertet werden können.

Eine Rechtnorm entspricht folgendem Schema: wenn Tatbestand dann Rechtsfolge

Rechtsnormen werden auf konkrete Sachverhalte subsumiert.

Eine Subsumtion enspricht folgendem Schema: Obersatz: Welche Rechtsnorm gilt? Untersatz: Verwirklicht der (konkrete) Sachverhalt den (abstakten) Tatbestand? Schluss: Rechtsfolge

Rechtsnormen sind in der Regel mehrdeutig, d.h. eine bestimmte Lösung ist nicht notwendigerweise zwingend.

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