Privatautonomie

From Ius

Revision as of 14:01, 1 March 2007 by 89.57.19.123 (Talk)

Definition: Privatautonomie ist ein Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit, welche sich auf Rechtsverhältnisse erstreckt und durch Rechtsgeschäfte ausgeübt wird.

Einschränkungen

Die Anreihcherung des Privatrechts mit öffentlich-rehtlichen Regelungen (Arbeitsrecht), die Ausweitung des zwingenden Rechts oder die neuen Vorschriften gegen Diskriminierung schränken mit den Mitteln des Privatrechts die Privatautonomie ein.

Grenzen

Findet selten Anwendung, u.a. gegen Domaingrabbing, umstritten bei Kontosperrungen gegen die NPD.

Im Sinne des Schikaneverbotes beruft man sich öfter auf § 826 BGB und § 242 BGB, etwa bei der Verwirkung von Ansprüchen durch illoyale verspätete Anspruchsgeltungsmachung.

Rechtsausübungsschranken welche durch die Eigentumsverpflichtung, den Tierschutz und andere Güter (u.a. Denkmalschutz) des Öffentlichen Rechts wirksam werden.

  • Ausnahmen vom Grundsatz des staatlichen Monopols der Rechtsdurchsetzung

Notwehr (§ 227 BGB); Notstand (§ 228 BGB); Selbsthilfe (§ 229 BGB ff)

Personal tools