Kausalität

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Definition: Ursächlich im Sinne des Strafrechts ist jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. (conditio sine qua non, Bedingungstheorie/Äquivalenztheorie)

alternative Kausalität

kummulative Kausalität (auch Gremienentscheidungen)

hypothetische Kausalität (Abgrenzung zur Unterbrechung des rettenden Kausalverlaufes, denn diese wird beachtet, insebesondere wenn die Unterbrechung ein aktives handeln ist)

zuvorkommende (überholende, abgebrochen) Kausalität ( Abgrenzung zur ankünpfenden Kausalität: die zuvorkommende Kausalität schließt einen Zusammenhang der Ursachen aus.)

Nur die zuvorkommende Kausalität wird nicht als Kausalität gewertet.

pdw 38, Notizen aus Kühl

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