Kausalität
From Ius
Definition: Ursächlich im Sinne des Strafrechts ist jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. (conditio sine qua non, Bedingungstheorie/Äquivalenztheorie)
alternative Kausalität
kummulative Kausalität (auch Gremienentscheidungen)
hypothetische Kausalität (Abgrenzung zur Unterbrechung des rettenden Kausalverlaufes, denn diese wird beachtet, insebesondere wenn die Unterbrechung ein aktives handeln ist)
zuvorkommende (überholende, abgebrochen) Kausalität ( Abgrenzung zur ankünpfenden Kausalität: die zuvorkommende Kausalität schließt einen Zusammenhang der Ursachen aus.)
Nur die zuvorkommende Kausalität wird nicht als Kausalität gewertet.
pdw 38, Notizen aus Kühl