Prüfung eines Freiheitsrechts
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Revision as of 10:55, 29 June 2007 by 141.48.182.182 (Talk)
Allgemeines
Freiheitsrechte prüft man vor Gleichheitsrechten!
Die besonderen Freiheitsrecht prüft man vor der allgemeinen Handlungsfreiheit.
Obersatz
Die verfassungsbeschwerde ist begründet, wenn der (staatliche Akt) ein Grundrecht verfassungswidrig verletzt.
Bei einem Urteil ist hier eine besondere Einschränkung des Prüfungsumfangs notwendig.
I Schutzbereich
Auslegung des Schutzbereichs nach dem Grundsatz: "In dubio pro libertate!"
- sachlicher Schutzbereich
- persönlicher Schutzbereich
- Grundrechtskonkurrenzen
II Eingriff
- klassischer Eingriffsbegriff
- moderner Eingriffsbegriff
III Rechtfertigung
- einfacher oder qualifizierter Gesetzesvorbehalt
- formelle Verfassungsmäßigkeit des Schrankengesetzes
(Zuständigkeit, Verfahren, Form, S-S Zitiergebot)
- materielle Verfassungsmäßigkeit des Schrankengesetzes
(S-S Bestimmtheitsgrundsatz, S-S Einzelfallverbot, S-S Verhältnismäßigkeit, S-S Wesensgehaltgarantie)
- verfassungsimmanente Schranken
- praktische Konkordanz mit Grundrechten Dritter & Verfassungsgüter
- Beruhen des Eingriffsaktes auf der Schranke
- (S-S Gesetzes-, Parlametnsvorbehalt/Wesentlichkeitstheorie)