Widerstandsrecht

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Das Widerstandsrecht wurde im Zusammenhang mit der Notstandsgesetzgebung eingeführt. Einerseits soll es zum Ausdruck bringen, dass der Staatsschutz Aufgabe von Staat und Bürger ist und zweitens die Missbrauchsmöglichkeiten des Notstandes einschränken.

Das Widerstandsrecht normiert das Unnormierbare, da seine Nichtgeltung Tatbestandsmerkmal ist.

Das Widerstandsrecht ist nicht durch § 79 GG geschützt.

Schutzbereich

Eingriff

Rechtliche Verfolgung von Widerstand ist bereits ein Eingriff.

Rechtfertigung

Rechtfertigung gibt es keine.


Natürlich kann Revolution nicht verboten werden, allerdings kann man ihr die Maske der Legalität verweigern.

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