Vorsatz

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Definition:Der Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller objektiven Tatumstände.

Maßgebender Zeitpunkt ist die Vornahme der tatbestandlichen Ausführungshandlung. (Nachträgliches wissen schadet dem Täter nicht, Ende des Willens nach Tat und vor Erfolg ändert nichts.)

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