Strafrecht
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'''Zweck:'''Das Strafrecht schützt die wertvollsten individuelle und kollektive Rechtsgüter welche andere Rechtsgebiete konstituieren (Bsp.: Eigentum, Sichherheit im Straßenverkehr). | '''Zweck:'''Das Strafrecht schützt die wertvollsten individuelle und kollektive Rechtsgüter welche andere Rechtsgebiete konstituieren (Bsp.: Eigentum, Sichherheit im Straßenverkehr). | ||
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Strafbar sind grundsätzlich nur natürliche Personen. Dies ändert sich jedoch (Verbandsstrafrecht). | Strafbar sind grundsätzlich nur natürliche Personen. Dies ändert sich jedoch (Verbandsstrafrecht). |
Revision as of 09:10, 12 December 2006
Definition: Das Strafrecht ist die Gesamtheit der juristischen Normen, welche sich auf die Definition der strafbaren Tatbestände und den angedrohten Folgen, die Feststellung und die Strafdurchsetzung beziehen.
Zweck:Das Strafrecht schützt die wertvollsten individuelle und kollektive Rechtsgüter welche andere Rechtsgebiete konstituieren (Bsp.: Eigentum, Sichherheit im Straßenverkehr).
Strafbar sind grundsätzlich nur natürliche Personen. Dies ändert sich jedoch (Verbandsstrafrecht).
Die Gliederung des StraR:
1. materielles StrafR
Kernrecht: StGb Nebenrecht: BtMG, WaffG, StVG, WStG (§2 JGG u.a.)
2. StrafproßessR
StPO, GVG, StVollzG, JGG
3. StrafvollstreckungsR insbes. StrafvollzugsR