Gerichtsbarkeit
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- | Die Ordenliche Gerichtsbarkeit gliedert sich in die Strafgerichtsbarkeit und in die Zivilgerichtsbarkeit. Unter dem Bundesgerichtshof (Karlsruhe) stehen das Bundespatengericht, das Oberlandesgericht (in Berlin das Kammergericht), das Landgericht und das Amtsgericht. | + | Die Ordenliche Gerichtsbarkeit gliedert sich in die Strafgerichtsbarkeit und in die Zivilgerichtsbarkeit. Unter dem Bundesgerichtshof (Karlsruhe) stehen das Bundespatengericht, das Oberlandesgericht (in Berlin das Kammergericht), das Landgericht und das Amtsgericht. Es wird zwischen der kontradiktorischen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit unteschieden, letztere wirkt wie eine Behörde die Eintragung in Register u.ä. Es gilt die ZPO, die StPO, das GVG und die FGG. |
'''Verwaltungsgerichtsbarkeit''' | '''Verwaltungsgerichtsbarkeit''' | ||
- | Unter dem Bundersverwaltungsgericht (Leipzig) steht das Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) und das Verwaltungsgericht. | + | Unter dem Bundersverwaltungsgericht (Leipzig) steht das Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) und das Verwaltungsgericht. Es gilt die VwGO. |
'''Finanzgerichtsbarkeit''' | '''Finanzgerichtsbarkeit''' | ||
- | Unter dem Bundesfinanzhof (München) steht das Finanzgericht. | + | Unter dem Bundesfinanzhof (München) steht das Finanzgericht. Es gilt die FGO. |
'''Arbeitsgerichtsbarkeit''' | '''Arbeitsgerichtsbarkeit''' | ||
- | Unter dem Bundesarbeitsgericht (Erfurt) steht das Landesarbeitsgericht und das Arbeitsgericht. | + | Unter dem Bundesarbeitsgericht (Erfurt) steht das Landesarbeitsgericht und das Arbeitsgericht. Es gilt X. |
'''Sozialgerichtsbarkeit''' | '''Sozialgerichtsbarkeit''' | ||
- | Unter dem Bundessozialgericht (Kassel) steht das Landessozialgericht und das Sozialgericht. | + | Unter dem Bundessozialgericht (Kassel) steht das Landessozialgericht und das Sozialgericht. Es galt die SEG, heute ein Buch des SGBs. |
'''Internationale Gerichtsbarkeit''' | '''Internationale Gerichtsbarkeit''' |
Revision as of 11:07, 17 October 2006
An höchster Stelle der Gerichtsbarkeit steht das Bundesverfassungsgericht und die Landesverfassungsgerichte (u.a. Dessau)
§ 95 GG sieht vor, dass es 5 Gerichtsbarkeiten gibt. Sie sind im gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vertreten, um die Einheitlichkeit des Rechts zu wahren. Hinzu kommt die internationale Gerichtsbarkeit.
Die deutsche Gerichtsbarkeit gilt auch für Ausländer im Innland.
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Die Ordenliche Gerichtsbarkeit gliedert sich in die Strafgerichtsbarkeit und in die Zivilgerichtsbarkeit. Unter dem Bundesgerichtshof (Karlsruhe) stehen das Bundespatengericht, das Oberlandesgericht (in Berlin das Kammergericht), das Landgericht und das Amtsgericht. Es wird zwischen der kontradiktorischen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit unteschieden, letztere wirkt wie eine Behörde die Eintragung in Register u.ä. Es gilt die ZPO, die StPO, das GVG und die FGG.
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Unter dem Bundersverwaltungsgericht (Leipzig) steht das Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) und das Verwaltungsgericht. Es gilt die VwGO.
Finanzgerichtsbarkeit
Unter dem Bundesfinanzhof (München) steht das Finanzgericht. Es gilt die FGO.
Arbeitsgerichtsbarkeit
Unter dem Bundesarbeitsgericht (Erfurt) steht das Landesarbeitsgericht und das Arbeitsgericht. Es gilt X.
Sozialgerichtsbarkeit
Unter dem Bundessozialgericht (Kassel) steht das Landessozialgericht und das Sozialgericht. Es galt die SEG, heute ein Buch des SGBs.
Internationale Gerichtsbarkeit
Der Europäische Gerichtshof (Luxemburg) ist der Gerichtshof der EU.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg) ist der Gerichtshof des Europarates.
Der Internationale Gerichtshof (Den Haag)ist ein Gerichtshof der UNO.
Der Internationale Strafgerichtshof (Den Haag) ist ein Gerichtshof der UNO.
Kriegsverbrechertribunale sind ad-hoc-Gerichte der UNO für spezielle Vorfälle.