Strafrecht

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Die Sanktionen anderer Rechtsgebiete gehören nicht zum Strafrecht, darunterZwangs-/Beugungsmaßnahmen, Ordnungsmittel, Disziplinarmaßnahem, Vereins-/Betriebs-/Vertragsstrafe und Ordnungswidrigkeiten.
Die Sanktionen anderer Rechtsgebiete gehören nicht zum Strafrecht, darunterZwangs-/Beugungsmaßnahmen, Ordnungsmittel, Disziplinarmaßnahem, Vereins-/Betriebs-/Vertragsstrafe und Ordnungswidrigkeiten.
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Es gibt verschiedene Theorien über Strafzwecke. Die absoluten Straftheorien vertreten die Vergeltung ("Zahn um Zahn") und die Sühne zum Zwecke der Versöhnung des Opfers und des Täters mit der Rechtsordnung. Die relativen Straftheorien betonen die Spezial- und Generalprävention, welche je positiv (Besserung, Vertrauen) oder negativ (Sicherung, Abeschreckung ) formuliert werden kann.

Revision as of 18:40, 10 October 2006

Das Strafrecht ist ein Teil des Öffentlichen Rechts.

Das Strafrecht ist die Gesamtheit der juristischen Normen, welche sich auf die Definition der Tatbestände und den angedrohten Folgen, die Feststellung und die Strafdurchsetzung beziehen.

Die Gliederung des StraR:

1. materielles StrafR (StGb)

2. StrafproßessR (SPO)

3. StrafvollstreckungsR insbes. StrafvollzugsR

Das Strafrecht grenzt sich von anderen Rechtsgebieten zum einen durch seine Tatbestände ab. Jedoch sind die Grenzen praktisch nich festlegbar. Zum anderen grenzt sich das Strafrecht durch die gesetzlich genau bestimmten Sanktionen ab.

Die Sanktionen des StrafR:

1. Freiheitsstrafe

2. Geldstrafe

3. Vermögensstrafe

4. Nebenstrafe (Fahrverbot)

5. Nebenfolgen (Amtsverlust, Stimmrechtsverlust, Wählbarkeitsverlust)

Die Sanktionen anderer Rechtsgebiete gehören nicht zum Strafrecht, darunterZwangs-/Beugungsmaßnahmen, Ordnungsmittel, Disziplinarmaßnahem, Vereins-/Betriebs-/Vertragsstrafe und Ordnungswidrigkeiten.

Es gibt verschiedene Theorien über Strafzwecke. Die absoluten Straftheorien vertreten die Vergeltung ("Zahn um Zahn") und die Sühne zum Zwecke der Versöhnung des Opfers und des Täters mit der Rechtsordnung. Die relativen Straftheorien betonen die Spezial- und Generalprävention, welche je positiv (Besserung, Vertrauen) oder negativ (Sicherung, Abeschreckung ) formuliert werden kann.

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