Geschichte der Grundrechte

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* ''Bill of Rights'' 1776
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Die Bill of Rights von Virginbia ist die erste positive Kodifikation der Grundrechte.
* ''Federal Bill of Rights'' 1791
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Als die ersten 10 Amendments wurden die Grundrechte der amerikanischen Verfassung angefügt.
'''Frankreich'''
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* ''Déclaration des droits de l'homme et du citoyen'' 1789
* ''Déclaration des droits de l'homme et du citoyen'' 1789
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Die Declaration ist der Beginn der französischen Revolution.
'''Deutschland'''
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* ''Grundrechte der Paulskirchenverfassung'' 1848
* ''Grundrechte der Paulskirchenverfassung'' 1848
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Diese Grundrechte traten niemals in Kraft, waren aber Vorbild.
* ''preußische Verfassung, Reichsverfassung'' ...
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Die preußische Verfassung übernahm die Grundrecht der Paulskirche, maß ihnen aber eher deklamatorische und programmatische Bedeutung bei. Die Reichsverfassung verzichtete zugunsten der Einheit auf Grundrechte.
* ''Weimarer Reichsverfassung'' 1918
* ''Weimarer Reichsverfassung'' 1918
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Die Weimarer Reichsverfassung erhielt in einem zeiten Hauptteil über 60 Artikel zu den Grundrechten incl. ökonomischen und sozialen Grundrechten, welche jedoch über Programmatik hinaus keine Bedeutung hatten.
* ''Grundgesetz'' 1949
* ''Grundgesetz'' 1949
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Das Grundgesetz stellt der Staatsorganisation die Grundrechte voran und verzichtet auf ökonomische und soziale Grundrechte. Die Einrichtung der verfassungsbeschwerde und die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes hat den Grundrechten zu ungeheuer Geltung verholfen.
'''Europa'''
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* ''Europäische Menschnrechtskonvention'' 1953
* ''Europäische Menschnrechtskonvention'' 1953
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Seit 1998 wacht der Europäische Gerichtshof für Menschnerechte über die Grundrechte. Nach Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges kann der Europäer Indivisualbeschwerde am EGMR einreichen. Dieser kann lediglich eine Verletzung der Konvention feststellen.
* ''Europäische Grundrechtscharta'' 20..
* ''Europäische Grundrechtscharta'' 20..
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Diese 2000 unter Herzog erarbeitete Charta ist noch nicht in Kraft und Teil des Entwurfes einer europäischen Verfassung.
'''Welt'''
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* ''Allgemeine Erklärung der Menschenrechte'' 1948
* ''Allgemeine Erklärung der Menschenrechte'' 1948
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Diese Erkläarung hat keine Bindungswirkung.
* ''Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte'' 1976
* ''Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte'' 1976
* ''Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte'' 1976
* ''Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte'' 1976
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Beide Pakte haben Bindungswirkung, legitimieren jedoch keine Sanktionen.
[[category: stichworte des Öffentlichen Rechts]]
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Revision as of 16:12, 2 April 2007

Amerika

  • Bill of Rights 1776

Die Bill of Rights von Virginbia ist die erste positive Kodifikation der Grundrechte.

  • Federal Bill of Rights 1791

Als die ersten 10 Amendments wurden die Grundrechte der amerikanischen Verfassung angefügt.

Frankreich

  • Déclaration des droits de l'homme et du citoyen 1789

Die Declaration ist der Beginn der französischen Revolution.

Deutschland

  • Grundrechte der Paulskirchenverfassung 1848

Diese Grundrechte traten niemals in Kraft, waren aber Vorbild.

  • preußische Verfassung, Reichsverfassung ...

Die preußische Verfassung übernahm die Grundrecht der Paulskirche, maß ihnen aber eher deklamatorische und programmatische Bedeutung bei. Die Reichsverfassung verzichtete zugunsten der Einheit auf Grundrechte.

  • Weimarer Reichsverfassung 1918

Die Weimarer Reichsverfassung erhielt in einem zeiten Hauptteil über 60 Artikel zu den Grundrechten incl. ökonomischen und sozialen Grundrechten, welche jedoch über Programmatik hinaus keine Bedeutung hatten.

  • Grundgesetz 1949

Das Grundgesetz stellt der Staatsorganisation die Grundrechte voran und verzichtet auf ökonomische und soziale Grundrechte. Die Einrichtung der verfassungsbeschwerde und die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes hat den Grundrechten zu ungeheuer Geltung verholfen.

Europa

  • Europäische Menschnrechtskonvention 1953

Seit 1998 wacht der Europäische Gerichtshof für Menschnerechte über die Grundrechte. Nach Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges kann der Europäer Indivisualbeschwerde am EGMR einreichen. Dieser kann lediglich eine Verletzung der Konvention feststellen.

  • Europäische Grundrechtscharta 20..

Diese 2000 unter Herzog erarbeitete Charta ist noch nicht in Kraft und Teil des Entwurfes einer europäischen Verfassung.

Welt

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948

Diese Erkläarung hat keine Bindungswirkung.

  • Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte 1976
  • Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 1976

Beide Pakte haben Bindungswirkung, legitimieren jedoch keine Sanktionen.

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