Verfahren
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Revision as of 14:33, 8 February 2007
- Referentenentwurf
- Gesetztesinitiative (§ 76 GG)
- Lesungen
Der Gesetzesvorschlag wird nach den Regeln der GOBT in den zuständigen Auschüssen und entsprechend § 76 GG im Plenum beraten.
- Befassung de Bundesrates (§ 77 GG II, III)
- Zustandekommen (§ 78 GG)
Abschlussverfahren § 82 GG
- Ausfertigung
- Verkündung
- Inkrafttreten
- Berichtigung
Bei redaktionellen Fehlern erfolgt die Berichtigung durch ein besonderes Verfahren im Bundestag, bei Rechtsfehlern durch das Bundesverfassungsgericht.