Staat

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'''Definition:''' Ein Staat definiert sich durch ein Gebiet, durch ein Volk und durch Hoheitsgewalt welche nach Innen ein Monopol ist und nach Außen die Souverenität begründet.
'''Definition:''' Ein Staat definiert sich durch ein Gebiet, durch ein Volk und durch Hoheitsgewalt welche nach Innen ein Monopol ist und nach Außen die Souverenität begründet.
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Der Staat muss nicht notwendigerweise hoheitlich uaftreten. Ebenso kann er wie ein Privatmann tätig werden indem er Dinge kauft statt sie zu beschlagnahmen. Zwischen diesen beiden Polen liegt die daseinsvorsorgende Leistungsverwaltung als Ausdruck des Sozialstaatsprinzips.
[[category: Stichworte des Öffentlichen Rechts]]
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Revision as of 09:04, 21 February 2007

Definition: Ein Staat definiert sich durch ein Gebiet, durch ein Volk und durch Hoheitsgewalt welche nach Innen ein Monopol ist und nach Außen die Souverenität begründet.

Handlungsformen

Der Staat muss nicht notwendigerweise hoheitlich uaftreten. Ebenso kann er wie ein Privatmann tätig werden indem er Dinge kauft statt sie zu beschlagnahmen. Zwischen diesen beiden Polen liegt die daseinsvorsorgende Leistungsverwaltung als Ausdruck des Sozialstaatsprinzips.

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