§ 62 GG
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Revision as of 10:20, 22 December 2006
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern.
Die Bundesregierung ist ein Kollegialorgan. Die Verfassung weist entweder dem Kanzler, besonderen Ministern oder der Regierungs als Kollegium Kompetenzen zu.