Rechtsobjekt
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Revision as of 14:21, 16 December 2006
Definition: Ein Rechtsobjekt ist jeder Gegenstand, auf das sich die rechtliche Herrschaftsmacht des Rechtssubjektes erstrecken kann.
Gegenstände können Rechte, Immaterialgüter und Sachen sein.
Rechtsgesamtheiten:
Vermögen als die Summe aller geldwerten Rechte und Unternehmen als eine Verbindung personeller und sachlicher Mittel zu einer wirtschaftlichem Einheit sind Rechtsgesamtheiten. Können sie Rechtsobjekte sein?