Kausalität

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'''kummulative Kausalität''' (auch Gremienentscheidungen)
'''kummulative Kausalität''' (auch Gremienentscheidungen)
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'''hypothetische Kausalität'''
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'''hypothetische Kausalität''' (Abgrenzung zur Unterbrechung des rettenden Kausalverlaufes)
'''zuvorkommende (überholende, abgebrochen) Kausalität''' ( Abgrenzung zur ankünpfenden Kausalität: die zuvorkommende Kausalität schließt einen Zusammenhang der Ursachen aus.)
'''zuvorkommende (überholende, abgebrochen) Kausalität''' ( Abgrenzung zur ankünpfenden Kausalität: die zuvorkommende Kausalität schließt einen Zusammenhang der Ursachen aus.)

Revision as of 16:23, 1 December 2006

Definition: Ursächlich im Sinne des Strafrechts ist jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. (conditio sine qua non, Bedingungstheorie/Äquivalenztheorie)

alternative Kausalität

kummulative Kausalität (auch Gremienentscheidungen)

hypothetische Kausalität (Abgrenzung zur Unterbrechung des rettenden Kausalverlaufes)

zuvorkommende (überholende, abgebrochen) Kausalität ( Abgrenzung zur ankünpfenden Kausalität: die zuvorkommende Kausalität schließt einen Zusammenhang der Ursachen aus.)

Nur die zuvorkommende Kausalität wird nicht als Kausalität gewertet.

pdw 38, Notizen aus Kühl

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