Strafrecht
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Revision as of 11:32, 1 December 2006
Definition: Das Strafrecht ist die Gesamtheit der juristischen Normen, welche sich auf die Definition der strafbaren Tatbestände und den angedrohten Folgen, die Feststellung und die Strafdurchsetzung beziehen.
Zweck:Das Strafrecht schützt a) individuelle und b) kollektive Rechtsgüter welche andere Rechtsgebiete konstituieren (Bsp.: Eigentum, Sichherheit im Straßenverkehr).
Strafbar sind grundsätzlich nur natürliche Personen. Dies ändert sich jedoch (Verbandsstrafrecht).
Die Gliederung des StraR:
1. materielles StrafR
Kernrecht: StGb Nebenrecht: BtMG, WaffG, StVG, WStG (§2 JGG u.a.)
2. StrafproßessR
StPO, GVG, StVollzG, JGG
3. StrafvollstreckungsR insbes. StrafvollzugsR
Geltungsbereich
Inlandstaten: Gebiets-, Flaggen-, Ubiquitätsgrundsatz
Auslandstaten:
Schutzprinzip (Straftaten gegen inländische Rechtsgüter, gegen Deutsche)
Weltrechtsprinzip (Straftaten gegen international geschütze Rechtsgüter)
Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege (Straftaten von Deutschen und Ausländern, welche nicht ausgeliefert werden können)