Strafrecht

From Ius

(Difference between revisions)
Line 29: Line 29:
Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege (Straftaten von Deutschen und Ausländern, welche nicht ausgeliefert werden können)
Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege (Straftaten von Deutschen und Ausländern, welche nicht ausgeliefert werden können)
-
 
+
[[category: Stichworte des Strafrechts]]
-
'''Strafrecht in Europa'''
+
-
 
+
-
Die Kompetenz der EU im Strafrecht ist eng begrenz, und erstreckt sich vor allem auf Straftaten gegen die Gemeinschaft. Auch sollen gemeinschaftsrechtlihce Schutzgüter mit nationalen Rechtsgütern gleichgestellt werden. Zudem bewirkte der EuGH durch verschiedene Urteile, dass deutsches Strafrecht im Lichte europäischer Normen ausgelegt werden soll, sofern es Gesetzen nicht widerspricht.
+

Revision as of 11:32, 1 December 2006

Definition: Das Strafrecht ist die Gesamtheit der juristischen Normen, welche sich auf die Definition der strafbaren Tatbestände und den angedrohten Folgen, die Feststellung und die Strafdurchsetzung beziehen.

Zweck:Das Strafrecht schützt a) individuelle und b) kollektive Rechtsgüter welche andere Rechtsgebiete konstituieren (Bsp.: Eigentum, Sichherheit im Straßenverkehr).

Strafbar sind grundsätzlich nur natürliche Personen. Dies ändert sich jedoch (Verbandsstrafrecht).

Die Gliederung des StraR:

1. materielles StrafR

Kernrecht: StGb Nebenrecht: BtMG, WaffG, StVG, WStG (§2 JGG u.a.)

2. StrafproßessR

StPO, GVG, StVollzG, JGG

3. StrafvollstreckungsR insbes. StrafvollzugsR

Geltungsbereich

Inlandstaten: Gebiets-, Flaggen-, Ubiquitätsgrundsatz

Auslandstaten:

Schutzprinzip (Straftaten gegen inländische Rechtsgüter, gegen Deutsche)

Weltrechtsprinzip (Straftaten gegen international geschütze Rechtsgüter)

Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege (Straftaten von Deutschen und Ausländern, welche nicht ausgeliefert werden können)

Personal tools