Strafrecht

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Das Strafrecht ist ein Teil des Öffentlichen Rechts.
Das Strafrecht ist die Gesamtheit der juristischen Normen, welche sich auf die Definition der Tatbestände und den angedrohten Folgen, die Feststellung und die Strafdurchsetzung beziehen.
Das Strafrecht ist die Gesamtheit der juristischen Normen, welche sich auf die Definition der Tatbestände und den angedrohten Folgen, die Feststellung und die Strafdurchsetzung beziehen.

Revision as of 12:48, 10 October 2006

Das Strafrecht ist ein Teil des Öffentlichen Rechts.

Das Strafrecht ist die Gesamtheit der juristischen Normen, welche sich auf die Definition der Tatbestände und den angedrohten Folgen, die Feststellung und die Strafdurchsetzung beziehen.

Die Gliederung des StraR:

1. materielles StrafR (StGb)

2. StrafproßessR (SPO)

3. StrafvollstreckungsR insbes. StrafvollzugsR

Das Strafrecht grenzt sich von anderen Rechtsgebieten zum einen durch seine Tatbestände ab. Jedoch sind die Grenzen praktisch nich festlegbar. Zum anderen grenzt sich das Strafrecht durch die gesetzlich genau bestimmten Sanktionen ab.

Die Sanktionen des StrafR:

1. Freiheitsstrafe

2. Geldstrafe

3. Vermögensstrafe

4. Nebenstrafe (Fahrverbot)

5. Nebenfolgen (Amtsverlust, Stimmrechtsverlust, Wählbarkeitsverlust)

Die Sanktionen anderer Rechtsgebiete gehören nicht zum Strafrecht, darunterZwangs-/Beugungsmaßnahmen, Ordnungsmittel, Disziplinarmaßnahem, Vereins-/Betriebs-/Vertragsstrafe und Ordnungswidrigkeiten.

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