Strafrecht
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Das Strafrecht ist die Gesamtheit der juristischen Normen, welche sich auf die Definition der Tatbestände und den angedrohten Folgen, die Feststellung und die Strafdurchsetzung beziehen. | Das Strafrecht ist die Gesamtheit der juristischen Normen, welche sich auf die Definition der Tatbestände und den angedrohten Folgen, die Feststellung und die Strafdurchsetzung beziehen. | ||
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3. StrafvollstreckungsR insbes. StrafvollzugsR | 3. StrafvollstreckungsR insbes. StrafvollzugsR | ||
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+ | Die Sanktionen des StrafR: | ||
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+ | 1. Freiheitsstrafe | ||
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+ | 2. Geldstrafe | ||
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+ | 3. Vermögensstrafe | ||
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+ | 4. Nebenstrafe (Fahrverbot) | ||
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+ | 5. Nebenfolgen (Amtsverlust, Stimmrechtsverlust, Wählbarkeitsverlust) |
Revision as of 12:56, 21 February 2006
Das Strafrecht ist die Gesamtheit der juristischen Normen, welche sich auf die Definition der Tatbestände und den angedrohten Folgen, die Feststellung und die Strafdurchsetzung beziehen.
Die Gliederung des StraR:
1. materielles StrafR (StGb)
2. StrafproßessR (SPO)
3. StrafvollstreckungsR insbes. StrafvollzugsR
Das Strafrecht grenzt sich von anderen Rechtsgebieten zum einen durch seine Tatbestände ab. Jedoch sind die Grenzen praktisch nich festlegbar. Zum anderen grenzt sich das Strafrecht durch die gesetzlich genau bestimmten Sanktionen ab.
Die Sanktionen des StrafR:
1. Freiheitsstrafe
2. Geldstrafe
3. Vermögensstrafe
4. Nebenstrafe (Fahrverbot)
5. Nebenfolgen (Amtsverlust, Stimmrechtsverlust, Wählbarkeitsverlust)