Einwilligung

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'''Tatbestandauschließendes Einverständnis''' (insbesondere bei Tatbeständen welche das "gegen den Willen" einschließen z.Bsp.: [[§ 248b StGB]], [[§ 123 StGB]])
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Insbesondere bei Tatbeständen welche das ''"gegen den Willen"'' einschließen wie zum Beispiel [[§ 248b StGB]] und [[§ 123 StGB]].
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'''Rechtfertigende Einwilligung'''
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* Verfügungberechtigung
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* Einwilligungsfähigkeit
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* Einwilligungsfähigkeit (natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit)
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* keine wesentlichen Willensmängel (Täuschung, Nötigung)
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* keine wesentlichen Willensmängel (Täuschung, Nötigung. Irrtum)
* gute Sitten
* gute Sitten
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* Kenntnis der Einwilligung und Handlungsgrund durch Täter
* Kenntnis der Einwilligung und Handlungsgrund durch Täter
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'''Mutmaßliche Einwilligung'''
'''Mutmaßliche Einwilligung'''

Current revision as of 15:55, 6 November 2007

Tatbestandauschließendes Einverständnis

Insbesondere bei Tatbeständen welche das "gegen den Willen" einschließen wie zum Beispiel § 248b StGB und § 123 StGB.


Rechtfertigende Einwilligung

  • Verzichtbarkeit (Disponibilität) des geschützten Rechtsgutes
  • Verfügungberechtigung
  • Einwilligungsfähigkeit (natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit)
  • keine wesentlichen Willensmängel (Täuschung, Nötigung. Irrtum)
  • gute Sitten
  • Ausdrücklichkeit
  • Kenntnis der Einwilligung und Handlungsgrund durch Täter


Mutmaßliche Einwilligung

  • Handeln im materiellen Interesse
  • Prinzip des mangelnden Interesses (des Einwilligenden)
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