Bundespräsident

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Wahl durch die Bundesversammlung: [[§ 54 GG]]
Wahl durch die Bundesversammlung: [[§ 54 GG]]

Current revision as of 08:38, 23 January 2007

Funktionen

  • Repräsentation
  • Integration
  • Notariat (Ernennungen und Unterzeichnungen)

Ausfertigung und Prüfung von Gesetzen

Es wird die Übereinstimmung von Beschluss und Veröffentlichung überprüft.

Es wird die formale Verfassungsmäßigkeit geprüft.

Es wird die materielle Verfassungsmäßigkeit geprüft.

Bei je evidenten Zweifeln, kann das Gesetz abgelehnt werden.

Inhalt

Wahl durch die Bundesversammlung: § 54 GG

Berufs- und Gewerbeverbot: § 55 GG

Amtseid: § 56 GG

Vertretung: § 57 GG

Gegenzeichnung der Regierung: § 58 GG

Völkerrechtliche Vertretungsmacht: § 59 GG

Ernennung der Bundesbeamten und Soldaten; Begandfigungsrecht: § 60 GG

Anklage vor dem Bundesverfassungsgericht: § 61 GG

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