Form

From Ius

(Difference between revisions)
 
Line 25: Line 25:
* notarielle Beurkundung [[§ 128 BGB]]
* notarielle Beurkundung [[§ 128 BGB]]
-
* Gerichtlicher Vergleich''' [[§ 127a BGB]]
+
* Gerichtlicher Vergleich [[§ 127a BGB]]
'''Rechtsfolgen'''
'''Rechtsfolgen'''

Current revision as of 13:35, 14 March 2007

Grundsatz

Grundsätzlich gilt die Formfreiheit des Rechtsgeschäfts.

Funktion

  • Beweis
  • Warnung
  • Beratung
  • Kontrolle

Formen

Rechtsfolgen

Die Missachtung der gesetzlichen Form führt zur Nichtigkeit, es sei denn dies wäre schlechterhin ein untragbares Ergebnis (Billigkeitskorrektur). Ein solches ist gegeben, wenn eine Seite über das Formerfordernis täuschte oder ein wirtschaftlicher Ruin zu erwarten wäre.

Anderes gilt für die Missachtung der vereinbarten Form.

Personal tools