Rechtsobjekt

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'''Definition:''' Ein Rechtsobjekt ist jeder Gegenstand, auf das sich die rechtliche Herrschaftsmacht des Rechtssubjektes erstrecken kann.
'''Definition:''' Ein Rechtsobjekt ist jeder Gegenstand, auf das sich die rechtliche Herrschaftsmacht des Rechtssubjektes erstrecken kann.
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Gegenstände können Rechte, Immaterialgüter und Sachen sein.
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Gegenstände können Rechte, Immaterialgüter, Tiere und Sachen sein.
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'''Rechtsgesamtheiten:'''
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(Stehen Sachen und Immaterialgüter als Rechtsobjekte tatsächlich auf einer Stufe mit Rechten? Man kann doch Eigentum & Besitz und Nutzung & Urheberschaft auf Rechte zurückführen.)
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Vermögen als die Summe aler geldwerten Rechte und Unternehmen als eine Verbindung personeller und sachlicher Mittel zu einer wirtschaftlichem Einheit sind Rechtsgesamtheiten. Können sie Rechtsobjekte sein?
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'''Rechtsgesamtheiten'''
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'''Bestandteile:'''
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Vermögen als die Summe aller geldwerten Rechte und Unternehmen als eine Verbindung personeller und sachlicher Mittel zu einer wirtschaftlichem Einheit sind Rechtsgesamtheiten. Können sie Rechtsobjekte sein?
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[[category: Bürgerliches Recht]]
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Bestandteile sind Teile einer zusammengesetzen Sache.
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[[category: Metaphysik]]
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Wesentliche Bestandteile können nicht entfernt werden, ohne dass ein bestandteil zerstört oder im wesen verändert wird. (Fokus Bestandteile, nicht Sache)
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Wesentliche Bestandteile können keine eigenen Rechtsobjekte sein.
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Bei Grundstücken gibt es Scheibestandteile, welche nur zu einem vorübergehenden zweck mit Grund und Boden verbunden sind. Allgemein gilt: "superficies solo cedit" (Die Sache weicht dem Boden.)
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'''Zubehör:'''
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Zubebör sind bewegliche Sachen, welche kein Bestandteil der Hauptsache sind, aber dauernd der Hauptsache untergeordnet dienen und mit ihr in einer räumlichen bezeihung stehen.
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Sie können Rechtsobjekte sein, werden aber im Zweifel bei der Übereignung der hauptsache mit übereignet.
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'''Früchte, Nutzungen, Lasten:'''
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Unmittelbare Früchte einer Sache: Obst, Eier
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Mittelbare Früchte einer Sache: Miete, Pachtzinsen
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Unmittelbare Früchte eines Rechts: Ernte des Pächters
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Mittelbare Früchte eines Rechts: Pachtzinsen durch Unterverpachtung
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Nutzungen sind Früchte und andere Gebrauchsvorteile aus einer Sache.
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Lasten sind Verpflichtungen des Eigentümers oder inhabers eines Rechts zu einer Leistung.
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[[category: Stichworte des Bürgerlichen Rechts]]
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Current revision as of 19:03, 22 January 2007

Definition: Ein Rechtsobjekt ist jeder Gegenstand, auf das sich die rechtliche Herrschaftsmacht des Rechtssubjektes erstrecken kann.

Gegenstände können Rechte, Immaterialgüter, Tiere und Sachen sein.

(Stehen Sachen und Immaterialgüter als Rechtsobjekte tatsächlich auf einer Stufe mit Rechten? Man kann doch Eigentum & Besitz und Nutzung & Urheberschaft auf Rechte zurückführen.)

Rechtsgesamtheiten

Vermögen als die Summe aller geldwerten Rechte und Unternehmen als eine Verbindung personeller und sachlicher Mittel zu einer wirtschaftlichem Einheit sind Rechtsgesamtheiten. Können sie Rechtsobjekte sein?

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