§ 815 BGB

From Ius

(Difference between revisions)
 
Line 4: Line 4:
----
----
-
[[category: Paragraphen des Bürgerlichen Rechts]]
+
[[category: Bürgerliches Gesetzbuch]]

Current revision as of 14:41, 20 January 2007

Nichteintritt des Erfolgs

Die Rückforderung wegen Nichteintritts des mit einer Leistung bezweckten Erfolgs ist ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Erfolgs von Anfang an unmöglich war und der Leistende dies gewusst hat oder wenn der Leistende den Eintritt des Erfolgs wider Treu und Glauben verhindert hat.


Personal tools