Bundestreue

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Die Bundestreue ist ein ungeschriebener '''Verfassungsgrundsatz''' (Generalklausel), welcher zu wechselseitiger Information, RücksichtsnahmeKoordination und Zusammenarbeit verpflichtet. (BVerfG 12, 205)
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Die Bundestreue ist ein ungeschriebener '''Verfassungsgrundsatz''' (Generalklausel), welcher zu wechselseitiger Information, RücksichtsnahmeKoordination und Zusammenarbeit verpflichtet. ([[BVerfG 12, 205]])
Die Bundestreue wirkt somit als '''Kompetenzschranke''' (u.a. keine Landeskinderklauseln) und als Verpflichtung zu bestimmten '''Verfahrensgrundsätze'''n (keine Bevorzugung politisch naher Länder durch Bund).
Die Bundestreue wirkt somit als '''Kompetenzschranke''' (u.a. keine Landeskinderklauseln) und als Verpflichtung zu bestimmten '''Verfahrensgrundsätze'''n (keine Bevorzugung politisch naher Länder durch Bund).
[[category: Stichworte des Öffentlichen Rechts]]
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Revision as of 10:28, 8 January 2007

Die Bundestreue ist ein ungeschriebener Verfassungsgrundsatz (Generalklausel), welcher zu wechselseitiger Information, RücksichtsnahmeKoordination und Zusammenarbeit verpflichtet. (BVerfG 12, 205)

Die Bundestreue wirkt somit als Kompetenzschranke (u.a. keine Landeskinderklauseln) und als Verpflichtung zu bestimmten Verfahrensgrundsätzen (keine Bevorzugung politisch naher Länder durch Bund).

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