Norm

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Normen unterteilen sich in allgemeine Prinzipien (Generalklauseln), konkrete Regeln und Rechte.
Normen unterteilen sich in allgemeine Prinzipien (Generalklauseln), konkrete Regeln und Rechte.
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'''Generalklauseln''' sind eine Möglichkeit der Einzefallgerechtigkeit und der Rechtsentwickulung. Ihre Auslegung ist besonders Anspruchsvoll. Generalklauseln im BGB sind [[§ 138 BGB]], [[§ 157 BGB]], [[§ 226 BGB]], [[§ 242 BGB]], [[§ 826 BGB]].
Eine '''Regel''' entspricht folgendem Schema:
Eine '''Regel''' entspricht folgendem Schema:

Revision as of 06:33, 7 January 2007

Normen unterteilen sich in allgemeine Prinzipien (Generalklauseln), konkrete Regeln und Rechte.

Generalklauseln sind eine Möglichkeit der Einzefallgerechtigkeit und der Rechtsentwickulung. Ihre Auslegung ist besonders Anspruchsvoll. Generalklauseln im BGB sind § 138 BGB, § 157 BGB, § 226 BGB, § 242 BGB, § 826 BGB.

Eine Regel entspricht folgendem Schema: Wenn Tatbestand(Deskription), dann Rechtsfolge(Präskription)

Typen von Rechtsfolgen

a)Berechtigung b) Verpflichtung c) Risikozuweisung d) Rechte möglicherweise Rechtsfolge (Wenn Mensch dann Recht auf Freiheit)

Regeln können nach zwei Kriterien unterschieden werden:

Adressat: a) individuelle R. b) allgemeine R.

Wirksamkeit: a) bedingte R. b) unbedingte R.

Es gibt u.a. folgende Regeltypen:

1. Verhaltensregel (Gebot, Verbot, Erlaubnis)

2. Sanktionsregel (Strafnorm)

3. Aufgabenregel (Finalnorm, Zweckprogramm)

4. Ermächtigungsregel (Kompentenz-/Delegationsnorm)

5. Komparativregel (Ermessens-/Maßstabregel)

Rechte bezeichen einen Inhaber(universale und partikulare R.), einen Adressaten (generelle und spezielle R.) und eine Form(Ansprüche, Freiheiten, Kompetenzen und Immunitäten)

Es gibt materielle Normen, welche das Recht als solches ordnen und es gibt formelle Normen, welche der Durchsetzung materieller Normen dienen.

Es gibt nachgiebige Normen (ius disposivitum), welche nur gelten wenn(etwa in einem Vertrag) nichts Gegenteiliges festgelegt ist und es gibt zwingende Normen (ius cogens). Die Unterscheidung ist im Gesetz nicht immer explizit. (Gilt dies nur im Vertragrecht?)

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