Strafrecht

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'''Zweck:'''Das Strafrecht schützt die wertvollsten individuelle und kollektive Rechtsgüter welche andere Rechtsgebiete konstituieren (Bsp.: Eigentum, Sichherheit im Straßenverkehr).  
'''Zweck:'''Das Strafrecht schützt die wertvollsten individuelle und kollektive Rechtsgüter welche andere Rechtsgebiete konstituieren (Bsp.: Eigentum, Sichherheit im Straßenverkehr).  
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Die Rechtsgüter systematisieren den besonderen Teil des Strafrechts und sind der Maßstab seiner Berechtigung.
 
Strafbar sind grundsätzlich nur natürliche Personen. Dies ändert sich jedoch (Verbandsstrafrecht).
Strafbar sind grundsätzlich nur natürliche Personen. Dies ändert sich jedoch (Verbandsstrafrecht).

Revision as of 09:10, 12 December 2006

Definition: Das Strafrecht ist die Gesamtheit der juristischen Normen, welche sich auf die Definition der strafbaren Tatbestände und den angedrohten Folgen, die Feststellung und die Strafdurchsetzung beziehen.

Zweck:Das Strafrecht schützt die wertvollsten individuelle und kollektive Rechtsgüter welche andere Rechtsgebiete konstituieren (Bsp.: Eigentum, Sichherheit im Straßenverkehr).

Strafbar sind grundsätzlich nur natürliche Personen. Dies ändert sich jedoch (Verbandsstrafrecht).

Die Gliederung des StraR:

1. materielles StrafR

Kernrecht: StGb Nebenrecht: BtMG, WaffG, StVG, WStG (§2 JGG u.a.)

2. StrafproßessR

StPO, GVG, StVollzG, JGG

3. StrafvollstreckungsR insbes. StrafvollzugsR

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