Kausalität
From Ius
(Difference between revisions)
Line 7: | Line 7: | ||
'''hypothetische Kausalität''' | '''hypothetische Kausalität''' | ||
- | '''zuvorkommende (überholende, abgebrochen) Kausalität''' | + | '''zuvorkommende (überholende, abgebrochen) Kausalität''' ( Abgrenzung zur ankünpfenden Kausalität: die zuvorkommende Kausalität schließt einen Zusammenhang der Ursachen aus.) |
Nur die zuvorkommende Kausalität wird nicht als Kausalität gewertet. | Nur die zuvorkommende Kausalität wird nicht als Kausalität gewertet. |
Revision as of 16:12, 1 December 2006
Definition: Ursächlich im Sinne des Strafrechts ist jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. (conditio sine qua non, Bedingungstheorie/Äquivalenztheorie)
alternative Kausalität
kummulative Kausalität (auch Gremienentscheidungen)
hypothetische Kausalität
zuvorkommende (überholende, abgebrochen) Kausalität ( Abgrenzung zur ankünpfenden Kausalität: die zuvorkommende Kausalität schließt einen Zusammenhang der Ursachen aus.)
Nur die zuvorkommende Kausalität wird nicht als Kausalität gewertet.
pdw 38, Notizen aus Kühl