Norm

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c) alternative N. ungewollte Kollision der Rechtsnormen
c) alternative N. ungewollte Kollision der Rechtsnormen
d) überlappende N. gleiche Rechtsfolgen.
d) überlappende N. gleiche Rechtsfolgen.
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Normen entsammen den Rechts[[quellen]]

Revision as of 15:26, 15 October 2006

Normen unterteilen sich in allgemeine Prinzipien (Generalklauseln), konkrete Regeln und Rechte.

Eine Regel entspricht folgendem Schema: Wenn Tatbestand(Deskription), dann Rechtsfolge(Präskription)

Typen von Rechtsfolgen

a)Berechtigung b) Verpflichtung c) Risikozuweisung d) Rechte möglicherweise Rechtsfolge (Wenn Mensch dann Recht auf Freiheit)

Regeln können nach zwei Kriterien unterschieden werden:

Adressat: a) individuelle R. b) allgemeine R.

Wirksamkeit: a) bedingte R. b) unbedingte R.

Es gibt u.a. folgende Regeltypen:

1. Verhaltensregel (Gebot, Verbot, Erlaubnis)

2. Sanktionsregel (Strafnorm)

3. Aufgabenregel (Finalnorm, Zweckprogramm)

4. Ermächtigungsregel (Kompentenz-/Delegationsnorm)

5. Komparativregel (Ermmesenns-/Maßstabregel)

Rechte bezeichen einen Inhaber(universale und partikulare R.), einen Adressaten (generelle und spezielle R.) und eine Form(Ansprüche, Freiheiten, Kompetenzen und Immunitäten)

Es gibt materielle Normen, welche das Recht als solches ordnen und es gibt formelle Normen, welche der Durchsetzung materieller Normen dienen.

Es gibt nachgiebige Normen (ius disposivitum), welche nur gelten wenn(etwa in einem Vertrag) nichts Gegenteiliges festgelegt ist und es gibt zwingende Normen (ius cogens). Die Unterscheidung ist im Gesetz nicht immer explizit.

Die Normen können zu einander in Konkurenz treten.

a) kumulative N.: Die Rechtsfolgen widersprechen einander nicht. b) verdrängende N.: Die Rechtsfolgen widersprechen, einander doch dies ist gewollt. ("lex specialis derogat legi generali) c) alternative N. ungewollte Kollision der Rechtsnormen d) überlappende N. gleiche Rechtsfolgen.

Normen entsammen den Rechtsquellen

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