Norm

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Eine Rechtnorm entspricht folgendem Schema:
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Normen unterteilen sich in allgemeine Prinzipien (Generalklauseln) und konkrete Regeln.
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Wenn Tatbestand(Deskription) dann Rechtsfolge(Präskription)
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Rechtsnormen können nach zwei Kriterien unterschieden werden:
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Eine Regel entspricht folgendem Schema:
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Adressat: a) individuelle N. b) allgemeine N.
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Regeln können nach zwei Kriterien unterschieden werden:
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Wirksamkeit: a) bedingte N. b) unbedingte N.
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Adressat: a) individuelle R. b) allgemeine R.
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Es gibt u.a. folgende Regeltypen:
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1. Verhaltensregel (Gebot, Verbot, Erlaubnis)
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2. Sanktionsregel
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3. Aufgabenregel
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4. Ermächtigungsregel
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5. Komparativregel
Rechtsnormen werden auf konkrete Sachverhalte deduktiv subsumiert. Dabei werden aus meist aus allgemeinen Normen individuelle abgeleitet. Die Subsumtion findet nach Art des modus ponens statt.
Rechtsnormen werden auf konkrete Sachverhalte deduktiv subsumiert. Dabei werden aus meist aus allgemeinen Normen individuelle abgeleitet. Die Subsumtion findet nach Art des modus ponens statt.

Revision as of 13:09, 2 October 2006

Normen unterteilen sich in allgemeine Prinzipien (Generalklauseln) und konkrete Regeln.

Eine Regel entspricht folgendem Schema: Wenn Tatbestand(Deskription), dann Rechtsfolge(Präskription)

Regeln können nach zwei Kriterien unterschieden werden:

Adressat: a) individuelle R. b) allgemeine R.

Wirksamkeit: a) bedingte R. b) unbedingte R.

Es gibt u.a. folgende Regeltypen:

1. Verhaltensregel (Gebot, Verbot, Erlaubnis) 2. Sanktionsregel 3. Aufgabenregel 4. Ermächtigungsregel 5. Komparativregel

Rechtsnormen werden auf konkrete Sachverhalte deduktiv subsumiert. Dabei werden aus meist aus allgemeinen Normen individuelle abgeleitet. Die Subsumtion findet nach Art des modus ponens statt.

Eine Subsumtion enspricht folgendem Schema: Obersatz: Welche Rechtsnorm gilt? Untersatz: Verwirklicht der (konkrete) Sachverhalt den (abstrakten) Tatbestand? Schluss: Rechtsfolge

Typen von Rechtsfolgen

a)Berechtigung b) Verpflichtung c) Risikozuweisung

Rechtsnormen sind in der Regel mehrdeutig, d.h. eine bestimmte Lösung ist nicht notwendigerweise zwingend. Dies begründet die Hermeneutik.

Es gibt materielle Normen, welche das Recht als solches ordnen und es gibt formelle Normen, welche der Durchsetzung materieller Normen dienen.

Es gibt nachgiebige Normen (ius disposivitum), welche nur gelten wenn(etwa in einem Vertrag) nichts Gegenteiliges festgelegt ist und es gibt zwingende Normen (ius cogens). Die Unterscheidung ist im Gesetz nicht immer explizit.

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