Norm
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Untersatz: Verwirklicht der (konkrete) Sachverhalt den (abstakten) Tatbestand? | Untersatz: Verwirklicht der (konkrete) Sachverhalt den (abstakten) Tatbestand? | ||
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Rechtsnormen sind in der Regel mehrdeutig, d.h. eine bestimmte Lösung ist nicht notwendigerweise zwingend. | Rechtsnormen sind in der Regel mehrdeutig, d.h. eine bestimmte Lösung ist nicht notwendigerweise zwingend. |
Revision as of 12:36, 27 September 2006
Eine Norm ist ein Prinzip, durch welches engegengesetzte Interessen abwägend bewertet werden können.
Eine Rechtnorm entspricht folgendem Schema: wenn Tatbestand dann Rechtsfolge
Rechtsnormen werden auf konkrete Sachverhalte subsumiert.
Eine Subsumtion enspricht folgendem Schema: Obersatz: Welche Rechtsnorm gilt? Untersatz: Verwirklicht der (konkrete) Sachverhalt den (abstakten) Tatbestand? Schluss: Rechtsfolge
Typen von Rechtsfolgen
a)Berechtigung b) Verpflichtung c) Risikozuweisung
Rechtsnormen sind in der Regel mehrdeutig, d.h. eine bestimmte Lösung ist nicht notwendigerweise zwingend.